Die Behörden stellten das Visum anhand der abgegebenen Dokumente aus und sendeten die Reiseunterlagen an die Beschuldigte. Die Opfer bekamen diese von der Beschuldigten jedoch erst am Abflugtag oder nur kurz davor ausgehändigt (statt vieler siehe pag. 5‘232 Z. 361 f.). Am Abflugtag traf sich die Beschuldigte mit den Opfern direkt am Flughafen und händigte ihnen die Reisedokumente aus. Sie gab ihnen Instruktionen, wie sie sich nach Ankunft am Flughafen in GB.________ verhalten sollen, informierte sie darüber, dass sie abgeholt würden, gab ihnen jeweils ein Mobiltelefon mit und machte zu Erkennungszwecken ein Foto von ihnen.