Z. 280 ff.). Am Tag des Visumsantrags übergab die Beschuldigte den Opfern die Dokumente und wartete sodann vor der Botschaft, während die Opfer hinein gingen und den Visumsantrag stellten (statt vieler siehe pag. 5‘231 Z. 300 ff.). Die Beschuldigte instruierte sie darüber, was für Antworten sie auf welche Fragen der Behörden geben sollen (statt vieler siehe pag. 5‘187 Z. 216 ff.). Die Behörden stellten das Visum anhand der abgegebenen Dokumente aus und sendeten die Reiseunterlagen an die Beschuldigte.