Z. 360 ff.). Am Ende des Treffens sagte die Beschuldigte den Opfern jeweils, sie sollen warten, bis sie sie wieder kontaktiere (statt vieler siehe pag. 5‘229 Z. 254 ff.). Nachdem die Beschuldigte die erforderlichen Dokumente zusammengestellt hatte, kontaktierte sie die Opfer und kündigte ihnen an, in ein paar Tagen würden sie bei einer Botschaft das Visum beantragen. Bis dahin sollten sie die Angaben in den Dokumenten (wie beispielsweise den Firmenregisterauszug) auswendig lernen (statt vieler siehe pag. 5‘239 Z. 280 ff.).