Aufgrund der beschriebenen finanziellen Probleme der Opfer kam es schliesslich zum Kontakt mit der Beschuldigten. Meist entstand der Kontakt über eine Mittelsperson, die das Opfer an die Beschuldigte vermittelte (statt vieler siehe pag. 5‘185 Z. 122 ff.). Anlässlich des ersten Treffens mit der Beschuldigten sprachen die Opfer mit ihr über die Reise in die Schweiz. Zudem gaben sie ihr gewisse Dokumente ab: eine Kopie der Identitätskarte, den Pass und ein Bankbüchlein (pag. 5‘229 Z. 251; pag. 6‘159 Z. 360 ff.).