48 pflichtig. Teilweise hatten die Opfer deshalb finanzielle Probleme, weil sich ihre Familie in hohem Mass verschuldet hatte. Allen Opfern ist jedenfalls gemein, dass auf ihnen ein hoher finanzieller Druck lastete und sie auf Geld angewiesen waren. Dies wurde von der Beschuldigten mehrfach und zuletzt an der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung bestätigt, anlässlich welcher sie angab, nie jemanden in die Schweiz vermittelt zu haben, der nicht arm gewesen sei (pag. 22‘187 Z. 156 ff.): 6.4.3 Kontaktaufnahme und Reiseorganisation