Eine Mehrzahl von Indizien, welche für sich allein betrachtet nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf eine bestimmte Tatsache oder Täterschaft hindeuten und insofern Zweifel offen lassen, können in ihrer Gesamtheit ein Bild erzeugen, das den Schluss auf den vollen rechtsgenügenden Beweis von Tat oder Täter erlaubt (Urteil des Bundesgerichts 6B_1053/2018 vom 26. Februar 2019 E. 1.2). Es kann vorliegend nicht erwartet werden, dass in jedem der 88 Fälle lückenlos z.B. eine Hilflosigkeit der Opfer oder eine Täuschung durch die Beschuldigte nachgewiesen wird.