Wie bereits erwähnt, lassen sich nur bei den 10 «Paradefällen» alle Elemente des Anklagesachverhalts lückenlos nachweisen. In 65 Fällen bestehen teilweise Beweislücken, die Beschuldigte gab aber den Anklagesachverhalt zu. In den vorliegend noch umstrittenen 13 Fällen liegen teilweise nur einzelne Indizien dafür vor, dass sich das Geschehen wie im Anklagesachverhalt umschrieben zugetragen hat.