Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten gewerbsmässigen Menschenhandel an insgesamt 88 Opfern vor. Die Vorinstanz unterteilte diese Fälle in fünf Gruppen: Gruppe 1 = «Paradefälle», bei denen der Anklagesachverhalt praktisch lückenlos nachgewiesen werden kann (insgesamt 10 Opfer, darunter die 9 Straf- und Zivilklägerinnen); Gruppe 2 = «Standardfälle», bei denen eine Vielzahl von Indizien vorliegen, wonach sich das Geschehen gleich abspielte wie im Anklagesachverhalt umschrieben (insgesamt 48 Opfer); Gruppe 3