Dass die Opfer keine Landessprache beherrscht hätten und sich örtlich sowie bezüglich der hiesigen Gepflogenheiten nicht ausgekannt hätten, habe ihre Position zusätzlich geschwächt. Schliesslich habe auch der in der thailändischen Kultur tief verankerte Respekt vor älteren Personen in Kombination mit den aufgezählten Faktoren zum Gehorsam der Opfer geführt und damit die bezweckte Ausbeutung gefördert. Die Beschuldigte habe ihre Vermittlungstätigkeit in der Art eines Berufes ausgeführt. Der Umsatz habe mindestens CHF 688‘000.00 betragen. Das erzielte Einkommen habe ihrem Lebensunterhalt und demjenigen ihrer Familie gedient. Sie habe zigfach delinqiert.