Die Ausbeutung habe verstärkt werden sollen durch die geltenden Arbeits- und Lebensbedingungen in den Studios, welche die Autonomie in der Prostitutionsausübung und die persönliche Freiheit der Opfer stark eingeschränkt habe. Es sei jeweils beabsichtigt gewesen, die Opfer aufgrund der ihnen auferlegten Schulden für die Reise- und Visumsorganisation in einer Schuldknechtschaft zu halten, die einerseits zu einer Abhängigkeit von der Beschuldigten und andererseits von den jeweiligen Studiobetreiberinnen hätte führen sollen. Die Opfer seien somit verpflichtet gewesen, die horrenden Schulden abzuarbeiten.