Einzelne Personen habe sie persönlich in die Schweiz (bzw. nach Dänemark) begleitet. Die jeweilige Studiobetreiberin, deren Aufsichtsperson oder Überweisungspersonen aus dem Umfeld der Studiobetreiberin hätten regelmässig tranchenweise Gelder aus dem 50 %-Anteil der Opfer zwecks Schuldenabzahlung oder die jeweilige Vermittlungsgebühr von CHF 6‘000.00 bis CHF 12‘000.00 an die Beschuldigte weitergeleitet. Dies sei entweder direkt an die Beschuldigte oder via Familienmitglieder der Studiobetreiberinnen, die in Thailand gewohnt hätten, geschehen. Zudem habe