Neben der Visumsbeschaffung sei die Beschuldigte dafür besorgt gewesen, den Opfern einen Flug in die Schweiz zu organisieren und zu finanzieren. Den Pass mit dem eingeklebten Visumsticker und das Flugticket habe die Beschuldigte i.d.R. persönlich kurz vor der Abreise am Flughafen in Bangkok übergeben. Oft habe sie den Opfern zudem ein Billig-Mobiltelefon übergeben, um mit ihnen während der Reise, insbesondere bei einer Zwischenlandung und nach der Ankunft in GB.________ in Kontakt zu treten. Einzelne Personen habe sie persönlich in die Schweiz (bzw. nach Dänemark) begleitet.