Ebenfalls sei sie für den Beleg eines Reiseprogramms und von Hotelbuchungen besorgt gewesen. Daneben habe die Beschuldigte den mit Behördengängen nicht vertrauten und oftmals dem Englischen nicht mächtigen Opfern meistens das Visumsantragsformular ausgefüllt und die Bearbeitungskosten des Visumsantrags übernommen. Weiter habe sie die Opfer instruiert, wie beim Vorsprechen am Schalter der Firma, die im Auftrag der Botschaft die Visumsanträge entgegengenommen habe, und wie im Fall von Nachfragen seitens der Botschaft vorzugehen gewesen sei. Neben der Visumsbeschaffung sei die Beschuldigte dafür besorgt gewesen, den Opfern einen Flug in die Schweiz zu organisieren und zu finanzieren.