Weiter habe die Beschuldigte den Beleg für die Flugreservation durch ihr Reisebüro erstellt. Um ein regelmässiges Einkommen sowie genügend Mittel für die Reise nachzuweisen, habe sie oftmals den nötigen Betrag auf das Bankkonto der Visumsantragstellerin überwiesen und Ein- und Ausgänge im Bankbüchlein gefälscht bzw. den Betrag und die Einund Ausgänge fälschen lassen. Danach sei der entsprechende Betrag auf das Konto der Beschuldigten zurückbezahlt worden. Ebenfalls sei sie für den Beleg eines Reiseprogramms und von Hotelbuchungen besorgt gewesen.