Da die Opfer die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Touristenvisums von sich aus nicht erfüllt hätten, habe die Beschuldigte sie bei der Visumsbeantragung unterstützt und habe wo nötig die entsprechenden Belege gefälscht bzw. habe diese fälschen lassen. Um eine feste Anstellung vorzutäuschen, habe sie die Opfer i.d.R. als Teilhaberin einer Firma im Firmenregister registriert. Selten bzw. in einer früheren Phase habe sie die feste Arbeit mittels Lohnausweis einer Firma vorgetäuscht. Weiter habe die Beschuldigte den Beleg für die Flugreservation durch ihr Reisebüro erstellt.