Damit eine europäische Botschaft ein solches Touristenvisum ausgestellt habe, habe die Beschuldigte das Visumantragsformular vollständig ausfüllen sowie den Beleg einer bestätigten Flugreservation (Hin- und Rückflug), eine Reisekrankenversicherungspolice, eine Arbeitsbestätigung, einen Bankauszug der letzten drei Monate mit genügenden finanziellen Mitteln und den Nachweis einer reservierten Unterkunft beibringen müssen. Da die Opfer die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Touristenvisums von sich aus nicht erfüllt hätten, habe die Beschuldigte sie bei der Visumsbeantragung unterstützt und habe wo nötig die entsprechenden Belege gefälscht bzw. habe diese fälschen lassen.