Sie habe den 88 Opfern mehrheitlich bei der Schweizer oder der italienischen Vertretung kurzzeitig gültige Touristenvisa für den europäischen Schengenraum organisiert und finanziert. Damit eine europäische Botschaft ein solches Touristenvisum ausgestellt habe, habe die Beschuldigte das Visumantragsformular vollständig ausfüllen sowie den Beleg einer bestätigten Flugreservation (Hin- und Rückflug), eine Reisekrankenversicherungspolice, eine Arbeitsbestätigung, einen Bankauszug der letzten drei Monate mit genügenden finanziellen Mitteln und den Nachweis einer reservierten Unterkunft beibringen müssen.