Die Abarbeitung der Schulden sei unabhängig vom Modell jeweils unter Aufteilung der Einnahmen zu 50/50 erfolgt (d.h. 50 % seien vorab an die Studiobetreiberin gegangen, 50 % seien für die Abzahlung der Schulden verwendet worden). Dies habe zur Folge gehabt, dass den Opfern kaum eigenes Geld zur Verfügung gestanden sei und sie praktisch die ganzen Einkünfte hätten abliefern müssen. Ausgenommen hiervon seien lediglich CHF 1‘000.00 gewesen, die sie an ihre Familienangehörigen hätten überweisen oder für ihre eigene Bedürfnisse verwenden können, wobei das Geld aber denjeni-