insgesamt 30 Opfer) oder die jeweilige Abnehmerin der Opfer habe der Beschuldigten als Vermittlungsgebühr ca. CHF 6‘000.00 bis CHF 12‘000.00 pro Person bezahlt. In diesem Fall hätten die Opfer die Schulden bei der Studiobetreiberin abarbeiten müssen (Schuldenmodell II; insgesamt 58 Opfer). Die Abarbeitung der Schulden sei unabhängig vom Modell jeweils unter Aufteilung der Einnahmen zu 50/50 erfolgt (d.h. 50 % seien vorab an die Studiobetreiberin gegangen, 50 % seien für die Abzahlung der Schulden verwendet worden).