ff.): Sie habe für insgesamt 88 Opfer kurzzeitig gültige Touristenvisa für den Schengenraum sowie Flüge in die Schweiz organisiert und finanziert und sie sodann an Bordelle in der Schweiz und Dänemark vermittelt. Dort seien die Opfer ohne rechtmässig erlangte Aufenthalts- und ohne Arbeitsbewilligung der Prostitution nachgegangen. Im Gegenzug hätten die Opfer regelmässig Schulden von bis zu CHF 30‘000.00 in der Prostitution abzuarbeiten gehabt (Schuldenmodell I; insgesamt 30 Opfer) oder die jeweilige Abnehmerin der Opfer habe der Beschuldigten als Vermittlungsgebühr ca. CHF 6‘000.00 bis CHF 12‘000.00 pro Person bezahlt.