Ebenfalls waren sogenannte Überweisungspersonen in die Tätigkeiten der Bordelbetreiberinnen und Aufsichtspersonen involviert, welche Schuldgelder der Opfer an die Beschuldigte überwiesen. Schliesslich gibt es mehrere Beteiligte und weitere im Verfahren erwähnte Personen in Thailand. Bei der von der Beschuldigten immer wieder erwähnten «Q.________ [Spitzname]», in deren Auftrag sie gehandelt haben will, handelt es sich beispielsweise um Q.________, eine weitere Drahtzieherin in Thailand, die u.a. aus dem Verfahren gegen DC.________ bekannt ist. Die Bordellbetreiberin DH.__