37 In mehreren koordinierten Aktionen wurden die ausserkantonalen Betreiberinnen, d.h. die Abnehmerinnen von den mutmasslichen Opfern, angegangen. Dabei wurden durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden separate Strafverfahren gegen die jeweiligen Betreiberinnen und Aufsichtspersonen eröffnet. Ebenfalls waren sogenannte Überweisungspersonen in die Tätigkeiten der Bordelbetreiberinnen und Aufsichtspersonen involviert, welche Schuldgelder der Opfer an die Beschuldigte überwiesen.