ein, traf sich danach in Olten mit einer Sexarbeiterin und in FQ.________ mit einer Bordellbetreiberin (aus dem Chatverkehr ergibt sich, dass die Beschuldigte von diesen Geld übernahm) und begab sich schliesslich samt Reisegepäck zum Flughafen GB.________. Dort angekommen, tätigte sie mehrere Einkäufe, bevor sie vor ihrem Abflug von der Flughafenpolizei angehalten wurde. Bei ihrer Anhaltung konnten u.a. sieben Billig-Mobiltelefone, ein iPad sowie Bargeld, Schmuck, Uhren und andere Wertgegenstände im Wert von insgesamt CHF 24‘796.00 sichergestellt werden (vgl. neben dem erwähnten Anzeigerapport auch pag. 810 ff.).