Eine der drei Frauen wurde nach Ankunft in der Schweiz in ein Bordell in FY.________ und die anderen beiden in ein Studio in FW.________ geführt. Die Beschuldigte reiste alleine nach FU.________ weiter. Sie konnte in der Folge an insgesamt zwei Tagen von der Kantonspolizei Bern observiert werden. Zudem wurde ihr Mobiltelefon in Echtzeit überwacht. Am letzten Tag ihres Aufenthalts (2. Oktober 2014) kaufte die Beschuldigte am Vormittag in einer Bijouterie in FU.________ ein, traf sich danach in Olten mit einer Sexarbeiterin und in FQ.