Durch den Polzeiattaché in Bangkok wurden diese Informationen aufgenommen und weiter bearbeitet. Insbesondere wurde durch die Analyse zahlreicher Visumsanträge wiederkehrende Elemente (E-Mail-Adressen, Rufnummern, Firmenregister, etc.) festgestellt, welche den Verdacht gegen die Beschuldigte weiter erhärteten. Den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Bern wurde schliesslich mitgeteilt, dass die Beschuldigte Ende September 2014 in die Schweiz reisen werde. Am 28. September 2014 flog die Beschuldigte mit drei jungen Thailänderinnen in GB.________ ein. Eine der drei Frauen wurde nach Ankunft in der Schweiz in ein Bordell in FY.