II. Einleitende Bemerkungen zum Vorverfahren Dem Anzeigerapport vom 22. Dezember 2016 (pag. 357 – 404) lässt sich entnehmen, dass aus früheren Strafverfahren wegen Menschenhandels Erkenntnisse gegen verschiedene Drahtzieher gewonnen werden konnten. Aufgrund von umfangreichen Ermittlungen und verschiedenen Aussagen ergab sich ein Tatverdacht gegen die Beschuldigte (Spitzname: «A.________ [Spitzname]») als eine dieser Drahtzieherinnen. So sagte beispielsweise die Abnehmerin, Vermittlerin und Betreiberin des Studios «DD.________ [Studio]» in GC.