3. der Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise und des rechtswidrigen Aufenthalts, mehrfach und qualifiziert mit Bereicherungsabsicht, teilweise versucht begangen, sowie 4. der Geldwäscherei, alles gemäss Ziff. II des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. Juli 2018, sowie dass die in den Ziffern II. - V. getroffenen Verfügungen und Feststellungen in Rechtskraft erwachsen sind. II. A.________, sei frei zu sprechen 1. von der Anschuldigung des Menschenhandels, angeblich gewerbsmässig begangen in der Zeit von ca. 2010 bis 02.10.2014 zum Nachteil von