Rechtsanwalt B.________ seinerseits stellte und begründete für die Beschuldigte folgende Anträge (pag. 22‘254 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. Juli 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________, ngt., schuldig erklärt wurde 1. des Menschenhandels, gewerbsmässig und teilweise versucht begangen, 2. der Förderung der Prostitution, mehrfach und teilweise versucht begangen,