4. zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 30'225.35 an die Straf- und Zivilklägerin F.________ sowie von CHF 17'793.40 an die Straf- und Zivilklägerin H.________ für die Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren; 5. zur Bezahlung einer Parteientschädigung gemäss eingereichter Kostennoten an die Strafund Zivilklägerinnen F.________ und H.________ für die Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. Ill. Weiter sei zu verfügen: