- einen Betrag von CHF 15‘000.00 zzgl. Zins zu 5% seit dem 15.05.2015 als Genugtuung II. A.________ sei in Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer angemessenen Sanktion; 2. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 3. zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten;