2. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5‘400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung einer Ersatzforderung an den Kanton Bern für nicht mehr vorhandene Vermögenswerte, die der Einziehung unterlagen, im Betrag von CHF 150‘000.00.