Aus den Akten ergibt sich nicht, welches Honorar für die erstinstanzliche Hauptverhandlung eingesetzt worden ist. Ausgehend davon, dass die Vorinstanz den Beschuldigten mit 2/3 der gesamten Verteidigungskosten entschädigte, ausmachend CHF 4'282.15 (inkl. Auslagen und MWST), ergibt sich rückgerechnet für die ganztägige Hauptverhandlung ein Honoraranteil von rund CHF 1‘900.00 (Dauer 7-8 Stunden) - und damit ein Honorar für das ganze Verfahren vor dem Einzelgericht im Bereich von total CHF 5‘863.00 (ohne Auslagen und ohne MWST).