1. Mit Urteil der 1. Strafkammer vom 21. April 2020 wurde A.________ wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig erklärt. Von der Strafe wurde Umgang genommen. A.________ wurde zu den gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘202.00 sowie zu einem oberinstanzlichen Verfahrenskostenanteil (½) von CHF 1‘000.00 verurteilt. Weiter wurde Rechtsanwalt B.________ als privater Verteidiger ersucht, innert 14 Tagen ab Zustellung des Urteils die Kostennote für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren einzureichen zwecks Bestimmung der zu entschädigenden anteilsmässigen oberinstanzlichen Verteidigungskosten (vgl. Ziff.