16. Beschuldigter 3 Für die vom Beschuldigten 3 begangenen Widerhandlungen sehen die VBRS- Richtlinien schliesslich folgende Bussen vor: - Nichteintragen der beruflichen Angaben auf = CHF 200.00 den Diagrammscheiben, wenn aufgrund von Abwesenheit der Fahrtenschreiber nicht bedient werden konnte. - Nichtführen des Arbeitsbuches = CHF 200.00