15. Beschuldigte 2 Für die von der Beschuldigten 2 begangenen Widerhandlungen sehen die VBRS- Richtlinien folgende Bussen vor: - Nichteinhalten der Arbeitspausen = CHF 100.00 - nichtrichtiges Bedienen des digitalen = CHF 200.00 Fahrtenschreibers - Nichtführen des Arbeitsbuches = CHF 200.00 Die Kammer sieht keinen Grund von den Richtlinien abzuweichen. Die vorinstanzlich ausgefällte Busse von insgesamt CHF 200.00 scheint, selbst bei einem Asperationfaktor von bloss 50 Prozent, in jedem Fall angemessen.