10 - Nichteintragen der beruflichen Angaben auf = CHF 200.00 den Diagrammscheiben, wenn aufgrund von Abwesenheit der Fahrtenschreiber nicht bedient werden konnte - Nichtführen des vorgeschriebenen Arbeits- = CHF 200.00 buches und der drei Aufstellungen über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten; - Nichteinhalten von Pflichten des Arbeitgebers = CHF 200.00 gegenüber den ebenfalls rapportierenden Fahrern Die Kammer sieht keinen Grund von den Richtlinien abzuweichen.