14. Beschuldigter 1 Die VBRS-Richtlinien (S. 18) sehen für die vom Beschuldigten 1 begangenen Widerhandlungen folgende Bussen vor: - Nichteinhalten der Arbeitspausen = CHF 100.00 - nichtrichtiges Bedienen des analogen = CHF 200.00 und digitalen Fahrtenschreibers