11.3 Argumente der Verteidigung Die Verteidigung bringt dagegen zusammengefasst vor, bei den Beschuldigten handle es sich nicht um Arbeitnehmer in unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Vielmehr handle es sich bei der F.________ GmbH um ein Familienunternehmen, bei welchem es gerade kein Unterstellungsverhältnis gebe. Jeder der drei Beschuldigten entscheide autonom, wann und wo er ein Fahrzeug führe und wie er seinen Arbeitstag gestalte. Auch in anderen Rechtsgebieten werde die Beziehung zwischen juristischen Personen und ihren Organen differenziert betrachtet und nicht starr als Arbeitsverhältnis qualifiziert.