7 aussen auftreten. Des Weiteren arbeiteten die Beschuldigten auch nicht auf eigene Rechnung, sondern auf diejenige der Gesellschaft, und erhielten einen Lohn von dieser. Im Fall eines Fehlverhaltens der Beschuldigten könne nicht auf deren Privatvermögen gegriffen werden und es ergäben sich keine direkten finanziellen Folgen für sie. Ein wirtschaftliches Risiko würden die Beschuldigten nur indirekt tragen. Das lasse sich aber nicht mit einem Einzelunternehmer vergleichen, der das volle unternehmerische Risiko trage.