Aus dem Sachverhalt und dem Briefpapier der F.________ GmbH, mit welchem die Beschuldigten ihre Eingaben getätigt hätten, sei ersichtlich, dass die Familie F.________ gegen aussen hin unter dem Namen der GmbH in Erscheinung trete. Es sei weiter davon auszugehen, dass Verträge, Kundenaufträge und Rechnungen ebenfalls im Namen der GmbH abgeschlossen würden. Die Beschuldigten würden somit nicht in eigenem Namen nach