6 verantwortlichen des Familienunternehmens handelt, geht zudem auch aus den Anzeigerapporten vom 25. und 26. September 2017 hervor (pag. 2, 26 f., 68). Die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung ist nicht offensichtlich unrichtig. Die Kammer geht daher davon aus, dass es sich beim Beschuldigten 1 um den hauptverantwortlichen Arbeitgeber und Geschäftsführer der F.________ GmbH handelt. III. Rechtliche Würdigung