7. Bestrittener / Unbestrittener Sachverhalt Der Anklagesachverhalt wird von den Beschuldigten im Wesentlichen anerkannt. Sie machen einzig geltend, es sei mit Hinweis auf das Handelsregister offensichtlich unzutreffend, dass es sich beim Beschuldigten 1 um den hauptverantwortlichen Arbeitgeber und Geschäftsführer der Familien-GmbH handle. Der Beschuldigte 1 sei zwar Gesellschafter und Geschäftsführer, allerdings nicht Vorsitzender der Geschäftsführung (pag. 246). 8. Beweismittel Es wird auf die Auflistung der objektiven und subjektiven Beweismittel durch die Vorinstanz verwiesen (pag. 181 – 184).