Beim Beschuldigten 1 handle es sich um den hauptverantwortlichen Arbeitgeber und Geschäftsführer. Er fahre regelmässig mit zwei ARV-pflichtigen Fahrzeugen (1x analoger Fahrtenschreiber, 1x digitaler Fahrtenschreiber). Alle drei Familienangehörigen wurden in der Folge mittels Einzelrapporten angezeigt.