Dem Anzeigerapport vom 26. September 2017 (pag. 25 ff.) ist zu entnehmen, dass die Polizei die erwähnten Widerhandlungen anlässlich einer ARV 1- Betriebskontrolle festgestellt habe. Der Beschuldigte 1 sei der verantwortliche Arbeitgeber eines Familienunternehmens («F.________ GmbH»), für welches die Beschuldigten 2 und 3 tätig seien. Bis im Januar 2014 habe das Familienunternehmen eine Stundenplanbewilligung besessen. Die Bewilligung habe den Beschuldigten 1 vom Führen der Aufstellungen über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten befreit.