3. Schriftliches Verfahren Mit Verfügung vom 27. Februar 2019 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an (pag. 227 f.). Mit Eingabe vom 29. Mai 2019 reichten die Beschuldigten nach zweimaliger Fristerstreckung die schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 242 ff.).