26 IV. Weiter wird verfügt: 1. Die restanzlichen Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens (1/3), ausmachend CHF 1'166.65, trägt der Kanton Bern. 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils (PCN ________) erteilt. 3. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt.