2. Zu den auf sein Unterliegen (2/3) entfallenden anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'500.00, 2/3 ausmachend CHF 2'333.35. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: