Bezüglich der Schuldsprüche entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 9‘331.40 (2/3 der gesamten amtlichen Entschädigung von CHF 13‘997.10). A.________ hat dem Kanton Bern die auf die Schuldsprüche entfallende ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 9‘331.40 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ 2/3 der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von CHF 3‘123.30, ausmachend CHF 2‘082.20, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).