Übertretungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung) verurteilt wurde und ihm in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 StPO die auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9‘570.05 (Gebühren von CHF 8‘770.05, Auslagen von CHF 800.00) auferlegt wurden; 4. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurden: