Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass er nicht aus seinem Arbeitsleben herausgerissen wird und so die zuletzt erkennbaren positiven Tendenzen fortsetzen kann. Der bedingt zu vollziehende Strafteil erhöht sich so um 5 auf 17 Monate, was angemessen erscheint und eine nicht zu unterschätzende Warnwirkung mit sich bringt.